Rechtsprechung
   VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 516/99 DE   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,22223
VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 516/99 DE (https://dejure.org/2000,22223)
VG Dessau, Entscheidung vom 26.04.2000 - 1 A 516/99 DE (https://dejure.org/2000,22223)
VG Dessau, Entscheidung vom 26. April 2000 - 1 A 516/99 DE (https://dejure.org/2000,22223)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,22223) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1998 - 9 A 1430/96

    Quersubventionierung der Biotonne unzulässig

    Auszug aus VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 516/99
    Dies verstößt gegen den Grundsatz der leistungsgerechten Gebührenbemessung (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 27.04.1999 - 5 N 3909/98 -, NVwZ-RR 2000, 243, 247; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.03.1998 - 9 A 1430/96 -, NVwZ-RR 1998, 775; Schulte, in: Driehaus, a. a. O., § 6 Rdnr. 79 a jeweils m. w. N.).

    Wird eine öffentliche Einrichtung in Teilleistungsbereiche aufgeteilt und werden für die Nutzung der Teilleistungsbereiche unterschiedliche Gebührensätze in einer Gebührensatzung festgesetzt, darf der Nutzer eines Teilleistungsbereichs nicht mit den Kosten des anderen Teilleistungsbereichs belastet werden, wenn eine unterschiedliche Benutzung der Leistungsbereiche bis hin zur Nichtnutzung möglich oder vorgesehen ist (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.03.1998, a. a. O.; Hess. VGH, Beschluss vom 27.04.1999, a. a. O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.02.1999 - 12 C 13291/96 -, NVwZ-RR 1999, 673, 674; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.06.1999 - 2 S 782/98 -, VBlBW 1999, 425).

    Vielmehr sind bei der Aufteilung der Kosten auf die unterschiedlichen Teilleistungsbereiche Aufwendungen, die eindeutig nur einem bestimmten Bereich zuzuordnen sind, allein als Kosten dieses Bereichs anzusetzen und durch entsprechende Gebühren auszugleichen (OVG NW, Urteil vom 17.03.1998, a. a. O.; VGH BW, Beschluss vom 16.06.1999, a. a. O.; Schulte, in: Driehaus, a. a. O., § 6 Rdnr. 79 f. m. w. N.).

  • VGH Hessen, 27.04.1999 - 5 N 3909/98
    Auszug aus VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 516/99
    Dies verstößt gegen den Grundsatz der leistungsgerechten Gebührenbemessung (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 27.04.1999 - 5 N 3909/98 -, NVwZ-RR 2000, 243, 247; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.03.1998 - 9 A 1430/96 -, NVwZ-RR 1998, 775; Schulte, in: Driehaus, a. a. O., § 6 Rdnr. 79 a jeweils m. w. N.).

    Wird eine öffentliche Einrichtung in Teilleistungsbereiche aufgeteilt und werden für die Nutzung der Teilleistungsbereiche unterschiedliche Gebührensätze in einer Gebührensatzung festgesetzt, darf der Nutzer eines Teilleistungsbereichs nicht mit den Kosten des anderen Teilleistungsbereichs belastet werden, wenn eine unterschiedliche Benutzung der Leistungsbereiche bis hin zur Nichtnutzung möglich oder vorgesehen ist (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.03.1998, a. a. O.; Hess. VGH, Beschluss vom 27.04.1999, a. a. O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.02.1999 - 12 C 13291/96 -, NVwZ-RR 1999, 673, 674; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.06.1999 - 2 S 782/98 -, VBlBW 1999, 425).

    Die Kammer kann es aus den genannten Gründen hier jedoch offen lassen, ob - wie der Kläger meint - bereits die fehlende Ausschreibung zu einer Fehlerhaftigkeit der Gebührensätze führt (so im Ergebnis grundsätzlich OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.09.1985 - 10 C 22/84 -, KStz 1986, 113; Urteil vom 18.03.1999 - 12 C 11370/98 - OVG Schleswig, Urteil vom 24.06.1998 - 2 L 113/97 -, KStZ 1999, 135) oder ob dem Beklagten noch die Gelegenheit eingeräumt werden könnte und müsste, den Nachweis zu erbringen, dass die vereinbarten Entgelte markt- und wettbewerbsgerecht waren und niedrigere Entgelte auch bei einer Ausschreibung voraussichtlich nicht zu erzielen gewesen wären, wobei dieser Nachweis in der Regel als geführt anzusehen wäre, wenn die geschlossenen Verträge den Vorschriften des Preisprüfungsrechts entsprächen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 24.06.1999 - 9 L 2722/96 -, KStZ 1999,172 ff.; Hess. VGH, Beschluss vom 27.04.1999 - 5 N 3909/98 -, NVwZ-RR 2000, 243).

  • OVG Niedersachsen, 24.06.1998 - 9 L 2722/96

    Abfallbeseitigung; Kommunalabgaben; Gebührenbelastung; Erforderlichkeitsprinzip

    Auszug aus VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 516/99
    Die Darlegungs und Nachweispflicht dafür trifft den Beklagten (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 24.06.1998 - 9 L 2722/96 -, KStZ 1999, 172 ff.).

    Die Kammer kann es aus den genannten Gründen hier jedoch offen lassen, ob - wie der Kläger meint - bereits die fehlende Ausschreibung zu einer Fehlerhaftigkeit der Gebührensätze führt (so im Ergebnis grundsätzlich OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.09.1985 - 10 C 22/84 -, KStz 1986, 113; Urteil vom 18.03.1999 - 12 C 11370/98 - OVG Schleswig, Urteil vom 24.06.1998 - 2 L 113/97 -, KStZ 1999, 135) oder ob dem Beklagten noch die Gelegenheit eingeräumt werden könnte und müsste, den Nachweis zu erbringen, dass die vereinbarten Entgelte markt- und wettbewerbsgerecht waren und niedrigere Entgelte auch bei einer Ausschreibung voraussichtlich nicht zu erzielen gewesen wären, wobei dieser Nachweis in der Regel als geführt anzusehen wäre, wenn die geschlossenen Verträge den Vorschriften des Preisprüfungsrechts entsprächen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 24.06.1999 - 9 L 2722/96 -, KStZ 1999,172 ff.; Hess. VGH, Beschluss vom 27.04.1999 - 5 N 3909/98 -, NVwZ-RR 2000, 243).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 2 S 782/98

    Normenkontrolle einer Abfallgebührensatzung: Gebührenkalkulation nach

    Auszug aus VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 516/99
    Wird eine öffentliche Einrichtung in Teilleistungsbereiche aufgeteilt und werden für die Nutzung der Teilleistungsbereiche unterschiedliche Gebührensätze in einer Gebührensatzung festgesetzt, darf der Nutzer eines Teilleistungsbereichs nicht mit den Kosten des anderen Teilleistungsbereichs belastet werden, wenn eine unterschiedliche Benutzung der Leistungsbereiche bis hin zur Nichtnutzung möglich oder vorgesehen ist (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.03.1998, a. a. O.; Hess. VGH, Beschluss vom 27.04.1999, a. a. O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.02.1999 - 12 C 13291/96 -, NVwZ-RR 1999, 673, 674; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.06.1999 - 2 S 782/98 -, VBlBW 1999, 425).

    Vielmehr sind bei der Aufteilung der Kosten auf die unterschiedlichen Teilleistungsbereiche Aufwendungen, die eindeutig nur einem bestimmten Bereich zuzuordnen sind, allein als Kosten dieses Bereichs anzusetzen und durch entsprechende Gebühren auszugleichen (OVG NW, Urteil vom 17.03.1998, a. a. O.; VGH BW, Beschluss vom 16.06.1999, a. a. O.; Schulte, in: Driehaus, a. a. O., § 6 Rdnr. 79 f. m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.08.1990 - 9 L 182/89
    Auszug aus VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 516/99
    Wenn - wie hier - bei einer rückwirkenden Festlegung des Gebührensatzes die Kosten und der Umfang der Inanspruchnahme der Einrichtung feststehen (die Gebührenbedarfsberechnung für 1996 wurde im Jahre 1997 erstellt und lag dem Kreistag am 15.09.1997 im Rahmen seiner Beschlussfassung vor), so hat an die Stelle der sonst üblichen Veranschlagung ("Schätzung") eine Berechnung unter Verwendung der tatsächlich entstandenen Kosten und der tatsächlichen Maßstabeinheiten zu treten (OVG Lüneburg, Urteil vom 08.08.1990 - 9 L 182/89 -, DÖV 1991, 338; Lichtenfeld, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: März 2000, § 6 Rdnr. 732 m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.1999 - 12 C 13291/96

    Verstoß gegen das Kostenüberschreitungsverbot durch den Abfallgebührensatz für

    Auszug aus VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 516/99
    Wird eine öffentliche Einrichtung in Teilleistungsbereiche aufgeteilt und werden für die Nutzung der Teilleistungsbereiche unterschiedliche Gebührensätze in einer Gebührensatzung festgesetzt, darf der Nutzer eines Teilleistungsbereichs nicht mit den Kosten des anderen Teilleistungsbereichs belastet werden, wenn eine unterschiedliche Benutzung der Leistungsbereiche bis hin zur Nichtnutzung möglich oder vorgesehen ist (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.03.1998, a. a. O.; Hess. VGH, Beschluss vom 27.04.1999, a. a. O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.02.1999 - 12 C 13291/96 -, NVwZ-RR 1999, 673, 674; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.06.1999 - 2 S 782/98 -, VBlBW 1999, 425).
  • VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 631/98
    Auszug aus VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 516/99
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zu diesem und zum Verfahren 1 B 119/99 beigezogenen Verwaltungs- und Widerspruchsvorgänge des Beklagten sowie auf die zwischen den Beteiligten in diesen und in den Verfahren 1 A 630/98, 1 A 631/98 und 1 A 469/99 gewechselten Schriftsätze Bezug genommen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 113/97

    Abfallentsorgung; Entsorgungsunternehmen; Überwachungsrecht; Kontrollrecht;

    Auszug aus VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 516/99
    Die Kammer kann es aus den genannten Gründen hier jedoch offen lassen, ob - wie der Kläger meint - bereits die fehlende Ausschreibung zu einer Fehlerhaftigkeit der Gebührensätze führt (so im Ergebnis grundsätzlich OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.09.1985 - 10 C 22/84 -, KStz 1986, 113; Urteil vom 18.03.1999 - 12 C 11370/98 - OVG Schleswig, Urteil vom 24.06.1998 - 2 L 113/97 -, KStZ 1999, 135) oder ob dem Beklagten noch die Gelegenheit eingeräumt werden könnte und müsste, den Nachweis zu erbringen, dass die vereinbarten Entgelte markt- und wettbewerbsgerecht waren und niedrigere Entgelte auch bei einer Ausschreibung voraussichtlich nicht zu erzielen gewesen wären, wobei dieser Nachweis in der Regel als geführt anzusehen wäre, wenn die geschlossenen Verträge den Vorschriften des Preisprüfungsrechts entsprächen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 24.06.1999 - 9 L 2722/96 -, KStZ 1999,172 ff.; Hess. VGH, Beschluss vom 27.04.1999 - 5 N 3909/98 -, NVwZ-RR 2000, 243).
  • VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 469/99

    Kommunalabgaben: gebührenfähige Kosten - Werteverzehr - Fremdleistungen -

    Auszug aus VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 516/99
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zu diesem und zum Verfahren 1 B 119/99 beigezogenen Verwaltungs- und Widerspruchsvorgänge des Beklagten sowie auf die zwischen den Beteiligten in diesen und in den Verfahren 1 A 630/98, 1 A 631/98 und 1 A 469/99 gewechselten Schriftsätze Bezug genommen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.1985 - 10 C 22/84
    Auszug aus VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 516/99
    Die Kammer kann es aus den genannten Gründen hier jedoch offen lassen, ob - wie der Kläger meint - bereits die fehlende Ausschreibung zu einer Fehlerhaftigkeit der Gebührensätze führt (so im Ergebnis grundsätzlich OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.09.1985 - 10 C 22/84 -, KStz 1986, 113; Urteil vom 18.03.1999 - 12 C 11370/98 - OVG Schleswig, Urteil vom 24.06.1998 - 2 L 113/97 -, KStZ 1999, 135) oder ob dem Beklagten noch die Gelegenheit eingeräumt werden könnte und müsste, den Nachweis zu erbringen, dass die vereinbarten Entgelte markt- und wettbewerbsgerecht waren und niedrigere Entgelte auch bei einer Ausschreibung voraussichtlich nicht zu erzielen gewesen wären, wobei dieser Nachweis in der Regel als geführt anzusehen wäre, wenn die geschlossenen Verträge den Vorschriften des Preisprüfungsrechts entsprächen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 24.06.1999 - 9 L 2722/96 -, KStZ 1999,172 ff.; Hess. VGH, Beschluss vom 27.04.1999 - 5 N 3909/98 -, NVwZ-RR 2000, 243).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.03.1999 - 12 C 11370/98
  • VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 469/99

    Gebührenkalkulation für Vergangenheit; Überkapazität einer zentralen Einrichtung;

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die beigezogenen Verwaltungs- und Widerspruchsvorgänge des Beklagten sowie auf die zwischen den Beteiligten in diesem und in den Verfahren 1 A 631/98, 1 A 630/98 und 1 A 516/99 sowie 1 B 119/99 und 1 B 216/99 gewechselten Schriftsätze Bezug genommen.
  • VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 631/98
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die beigezogenen Verwaltungs- und Widerspruchsvorgänge des Beklagten sowie auf die zwischen den Beteiligten in diesem und in den Verfahren 1 A 630/98, 1 A 469/99, 1 A 516/99 sowie 1 B 119/99 und 1 B 216/99 gewechselten Schriftsätze Bezug genommen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht